Abzocke im Internet: Tipps und Umfrage für Betroffene
Seit der Gesetzgeber gegen Dialer-Anbieter härter durchgreift, haben sich fragwürdige Internet-Anbieter neue Abzock-Maschen ausgedacht. Unsere Tipps: Was man gegen unseriöse Abo-Dienste tun kann und wie man sich als Geschädigter verhalten sollte!
Immer mehr Internet-Nutzer fallen auf fragwürdige Abo-Angebote im Web herein, während Strafverfolger und Verbraucherschützer machtlos zuschauen. Das Wissen um die eigenen Rechte und technische Schutzmaßnahmen können helfen, aus der Abzock-Falle herauszukommen oder gar nicht erst hineinzutappen, so das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 20/07.
Dialer gibt es kaum noch
Internet-Dialer und Handypayment-Maschen sind passé: Dubiose Anbieter setzen vermehrt darauf, deutschsprachige Webnutzer mit langfristigen Abonnnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken. Ob Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe oder Tipps für Hobbygärtner: Geschickt aufgemachte Webseiten vermitteln den Eindruck, gratis spezialisierte Inhalte zu liefern. Ganz klein versteckt sich irgendwo ein Hinweis auf das kostenpflichtige Abo.
Bei Drohungen Ruhe bewahren
Sobald man Name und Anschrift angegeben hat, kommt postwendend eine Rechnung ins Haus. "Dann sollte man dem Vertrag sofort schriftlich widersprechen und von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen", rät c't-Redakteur Axel Kossel. "Drohungen mit Inkassogesellschaften und Anzeigen kann man anschließend gelassen entgegensehen - die Abzocker haben nämlich kaum Interesse daran, ihre Praktiken von einem Gericht bewerten zu lassen." Haben sich Kinder bei einem Abo-Dienst angemeldet, reicht ein einfacher Widerspruch, da Minderjährige ohne Einwilligung der Eltern keinen gültigen Vertrag abschließen können. Entsprechende Musterbriefe finden sich in der aktuellen Ausgabe von c't. Tritt tatsächlich der unwahrscheinliche Fall ein, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.
Wachsamkeit ist wichtiger als technische Rafinessen
Auf technischer Seite hilft spezielle Filtersoftware, die vor bekannten Abzocker-Webseiten warnt. Anhand einer Liste, die man aus im Internet aufgeführten Adressen zusammenstellt, kontrolliert sie Webadressen und schlägt im Zweifel Alarm. "Die Filtersoftware ist zwar eine gute Unterstützung, ersetzt aber nicht die Wachsamkeit des Anwenders", so Kossel weiter. "Man sollte seine Adresse grundsätzlich nur dann im Internet angeben, wenn es sinnvoll ist, etwa bei einem tatsächlich geplanten Einkauf."
Umfrage der Verbraucherzentralen
Die Verbraucherzentralen der Länder starten außerdem eine gemeinsame Umfrage zur Abzocke im Internet. Niedersächsische Verbraucher beispielsweise finden den Link zur anonymen Umfrage "Internetabzocke" ab sofort unter verbraucherzentrale-niedersachsen.de/abzocker. Dort gibt es auch Informationen zur Rechtslage. Die Aktion läuft bis zum 26. Oktober 2007. Sie soll Defizite beim Verbraucherschutz belegen, um den Forderungen der Verbraucherzentralen an den Gesetzgeber Nachdruck zu verleihen.
14.09.2007

