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Rechtsprechung

Anbieter von Internet-Foren haften für illegale Einträge

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. Der BGH bestätigte jetzt die bisherige Rechtsprechung. Allerdings müssen Betreiber nicht von sich aus zensieren.

Berlin (red) - Darauf weist der Branchenverband Bitkom hin. "Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen", so Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt.

Auf Hinweise muss reagiert werden

"Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden", betont Smid. "Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen." Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. "Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt." Wenn ein Beitrag eindeutig unzulässig ist, muss der Forenbetreiber ihn sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen.

Wann eine Mitverantwortung droht

Wenn Foren-Anbieter auf solche Beschwerden nicht schnellstmöglich reagieren, riskieren sie Schadenersatz-Forderungen. Darüber hinaus rät der Verband den Betreibern, Fotos von Nutzern nicht mit einem Logo oder Wasserzeichen des Forums zu versehen. Auch sollten Beiträge der Nutzer nicht als redaktionelle Inhalte der Betreiber präsentiert werden. Dann droht eine Mitverantwortung bei Urheberrechtsverletzungen.

13.11.2009

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