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Urteil

Betriebsräte haben ein Recht auf Internetzugang

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Unternehmen ihrem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung stellen müssen. Die Leiter eines Berliner Baumarktes hatten ihren Arbeitnehmervertretern einen Zugang ins Netz verweigert.

Erfurt (afp/red) - Diese Pflicht bestünde jedenfalls dann, wenn keine erheblichen Kosten entstehen, heißt es in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Es gab damit einem Antrag des Betriebsrats der Globus Fachmärkte GmbH statt. (Az: 7 ABR 79/08)

Zugang existierte bereits

Den Arbeitnehmervertretern eines Baumarkts in Berlin hatte das Unternehmen die Freischaltung des Internets verweigert. Dabei verfügte der Markt bereits über einen Internetanschluss, zusätzliche Kosten wären daher nicht entstanden. Auch sonst habe das Unternehmen nichts vorgetragen, was gegen einen Internetanschluss für den Betriebsrat spreche, erklärte das BAG zur Begründung. Der Zugang zum weltweiten Netz gehöre aber heutzutage zu der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnik, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse.

Die Globus Fachmärkte GmbH mit Hauptsitz im saarländischen Völklingen betreibt nach eigenen Angaben bundesweit 84 Baumärkte und neun Elektrofachmärkte.

22.01.2010

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