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Stellungnahme

Datenschützer: Kein Internet-Pranger für Sextäter

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar fand deutliche Worte: Der bisweilen geforderte Internet-Pranger für Sexualstraftäter sei keinen Deut besser als der öffentliche Pranger im Mittelalter - und außerdem ein "Verfall der Rechtskultur".

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat den Vorstoß des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU), Daten von Sexualstraftätern im Internet zu veröffentlichen, scharf kritisiert. Dies bedeute einen "Verfall der Rechtskultur", sagte Schaar dem Berliner "Tagesspiegel" (Donnerstagausgabe). Buttolo lasse aber nicht nur rechtsstaatliche Prinzipien, sondern auch den Aspekt der Resozialisierung völlig außer Acht.

Frage der Wirksamkeit weiterhin offen

Außerdem stelle sich die Frage, inwieweit eine solche Maßnahme überhaupt besseren Schutz vor Straftätern biete, sagte Schaar. Erfahrungen aus den USA seien höchst negativ. Straftäter seien nicht ungefährlicher geworden. Aber sie seien total ausgegrenzt, ja, einige sind sogar umgebracht worden. Insofern würde eine solche Datei eine Einladung zur Selbstjustiz darstellen. "Das einzige Ergebnis ist, dass die Person gebrandmarkt wird. Aber das ist ein Konzept aus vergangenen Jahrhunderten. Der Internet-Pranger ist nicht besser als der öffentliche Pranger im Mittelalter", sagte Schaar. Er stimme zwar der Grundauffassung zu, dass das Recht der Eltern und Kinder auf Unversehrbarkeit Vorrang haben müsse, aber Grundgesetz und Rechtsstaat schützten auch einen verurteilten Straftäter.

"Populär, aber nicht zielführend"

Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Andreas Schmidt (CDU), lehnte eine Veröffentlichung von Straftäter-Daten ab. Der Vorschlag sei "vordergründig populär, aber nicht zielführend", sagte Schmidt dem "Tagesspiegel". Damit werde das Problem nicht gelöst. Es gebe einen gesetzlichen Rahmen, der erst einmal ausgeschöpft werden müsse. In diesem konkreten Fall sei dies die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Warum sie im Fall des mutmaßlichen Mörders des kleinen Mitja trotz des Vorstrafenregisters nicht angewandt worden sei, sei ihm unerklärlich.

09.03.2007

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