Die TK-Industrie wird für Überwachungsdienste entschädigt
Bund und Länder haben sich bei der Entschädigung für Telekommunikationsfirmen auf einen Kompromiss verständigt. Dabei geht es um die Kosten, die die Unternehmen wegen der Vorratsdatenspeicherung haben.
Berlin (AFP/cm) - Künftig solle sich die Entschädigung bei Überwachungen von Telekommunikation oder Datenübermittlung stärker nach der Dauer der Maßnahme richten, teilte der Bundesrat am Mittwoch in Berlin nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses mit. Der Bund kam demnach den Ländern entgegen. Die Länder hatten die Entschädigung als zu hoch kritisiert, weil bei einer Ausleitung der überwachten Kommunikation oder Daten je angefangenen Monat die volle Pauschale anfallen sollte. Die jetzt vorgesehenen Sätze orientierten sich nun an kürzeren Intervallen: Erst, wenn die Maßnahme länger als zwei Wochen dauere, falle eine Monatspauschale an.
Folge der Vorratsdatenspeicherung
Bundestag und Bundesrat müssen nun die vom Vermittlungsausschuss empfohlenen Änderungen noch bestätigen. Der Bundestag wollte sich am Donnerstag mit dem Vorschlag befassen, der Bundesrat dann am Freitag. Hintergrund ist das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, in dem die Entschädigung für Telekommunikationsunternehmen geregelt ist, die dem Staat im Zusammenhang mit Strafverfolgungen unterstützen müssen. Im Zuge der Einführung der Vorratsdatenspeicherung hatten die Unternehmen geklagt, dass ihr Aufwand und ihre Kosten dadurch erheblich angestiegen seien.
06.03.2009

