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De-Mail

Kabinett beschließt Einführung von gesichertem Maildienst

Ab 2010 sollen Bürger vertrauliche Dokumente über ein neues E-Mail-System sicher per Internet verschicken können. Das Bundeskabinett beschloss jetzt einen Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen.

Berlin (ddp/cm) - Das neue System namens De-Mail soll es ermöglichen, Verwaltungsangelegenheiten rechtsverbindlich per Internet abzuwickeln und Bescheinigungen, Verträge oder vertrauliche Unterlagen geschützt online zu versenden. Die Abkürzung De-Mail steht für Deutschland-Mail. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums können Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch die Neuregelung bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich an Bürokratiekosten sparen.

Strenge Datenschutzauflagen

Das Bürgerportalgesetz legt unter anderem Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail und an deren Betrieb fest. Demnach gelten für Anbieter von De-Mail-Diensten strenge Auflagen im Datenschutz. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Einhaltung der Vorgaben prüfen.

Vorlage des Ausweises ist notwendig

Bürger, Unternehmen oder Behörden können nach den Plänen der Regierung künftig bei einem geprüften Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen. Dazu ist - ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos - eine sichere Identifizierung nötig, etwa durch die Vorlage eines Personalausweises. Der Versand von De-Mails erfolgt laut Ministerium über gesicherte Kommunikationskanäle. Dritten soll es nicht möglich sein, die Nachrichten mitzulesen oder sie zu verändern.

Bundesdatenschützer Schaar sieht Verbesserungsbedarf

Schaar erklärte, grundsätzlich begrüße er die Absicht der Bundesregierung, mehr Sicherheit und Datenschutz zu ermöglichen. Es reiche aber nicht aus, dass die De-Mail-Anbieter untereinander verschlüsselt kommunizieren sollten, da die Nachrichten bei den Anbietern damit weiterhin von Dritten gelesen und verändert werden könnten. Schaar forderte deshalb, "die Kommunikation durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Absender und Empfänger" zu sichern.

"Kaum praxistauglich"

Darüber hinaus müsse es weiter möglich sein, bestimmte Dienste der Verwaltung in Anspruch zu nehmen, ohne sich persönlich zu identifizieren, erklärte Schaar. Es dürfe keine Benachteiligung für Bürger geben, die keine De-Mail-Adresse in das Melderegister eintragen ließen. Kritisch sieht Schaar außerdem die notwendige strikte Trennung des bereits vorhandenen Postfachs mit dem der De-Mail. Diese sei "kaum praxistauglich".

05.02.2009

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