Kabinett stellt Weichen für Arbeitnehmer-Datenschutz
Nach den Skandalen bei der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom hat das Bundeskabinett erste Weichen zur Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes gestellt. Dabei zeigte sich, dass es einen ganzen Wust an Regeln gibt.
Berlin (ddp/cm) - Wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch mitteilte, beschloss das Kabinett, eine Grundsatzregelung zum Datenschutz für Arbeitnehmer noch in dieser Legislaturperiode in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Dies sei aber nicht als abschließende Regelung des gesamten Arbeitnehmerdatenschutzes gedacht, sondern nur als allgemeiner Rahmen für den Umgang mit solchen Daten.
Vielzahl an Regelungen
Umfassend neu geregelt werden soll die Materie durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Aufgrund der Komplexität des Themas könnten die Arbeiten aber erst in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden. Darüber waren sich auch die Teilnehmer eines Spitzentreffens am Montag einig, an dem neben Regierungsvertretern auch DGB, Arbeitgeber und der Bundesdatenschutzbeauftragte teilgenommen hatten. Derzeit gibt es laut Innenministerium eine Vielzahl zersplitterter Regelungen unter anderem im Betriebsverfassungs-, Bundespersonalvertretungs-, Arbeitssicherheits-, Telemedien- und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes.
19.02.2009

