Markenhersteller dürfen Verkauf bei eBay nicht verbieten
Markenprodukte wie zum Beispiel die Scout-Schulranzen dürfen auch künftig über eBay verkauft werden. Die Hersteller solcher Produkte dürfen den Verkauf über eBay nicht untersagen, urteilte ein Berliner Gericht.
Berlin (afp/red) - Markenhersteller dürfen Händlern nicht verbieten, ihre Produkte auf der Internet-Plattform eBay anzubieten. Das Berliner Landgericht entschied am Dienstag, dass eine Belieferung nicht abgelehnt werden kann, weil der Artikel anschließend über eBay verkauft wird, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Im Kern geht es um die Frage, ob eine Firma im Rahmen eines "zulässigen selektiven Vertriebs" den Verkaufsweg über ein bestimmtes Portal verbieten kann.
Im Fokus: Die Scout-Schulranzen
Ein Berliner Schreibwarenhändler hatte den Markenhersteller Alfred Sternjakob GmbH verklagt, weil dieser ihm den Vertrieb von Scout-Schulranzen über eBay untersagen wollte. In erster Instanz hatte der Händler eine einstweilige Verfügung erreicht, die ein solches Vertriebsverbot für unzulässig erklärt.
Sternjakob-Geschäftsführer Dieter Liebler hatte in dem Prozess argumentiert, eBay habe das Image einer "Resterampe". Das Portal sei deshalb keine Plattform für eine Marke, die in 35 Jahren am Markt mühsam aufgebaut worden sei.
Kein Qualitätsunterschied
Die Klägerseite hielt dagegen, zwischen eBay und anderen professionellen Online-Shops gebe es keinen Qualitätsunterschied. Zusätzlich sei eBay jedoch in den Internetsuchmaschinen besser platziert und biete einen Preisvergleich an. eBay war einst als reines Auktionshaus für Gebrauchtwaren gestartet. Inzwischen sind dort aber auch sehr viele Neuwaren zu erhalten.
Anderes Urteil hätte Geschäftsmodell in Frage gestellt
Ein Urteil zugunsten des Scout-Herstellers Sternjakob hätte das Geschäftsmodell von eBay in Frage gestellt. Beobachter hatten für diesen Fall erwartet, dass sich das Internet-Portal wieder zum reinen Auktionshaus zurückentwickelt hätte.
22.04.2009

