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Zugang zum Schaltverteiler

Netzagentur legt weitere Eckpunkte für Breitband-Ausbau fest

Der Regulierer hat jetzt die Entgelte festgelegt, welche die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern für den Zugang zur Leitung des Kunden an einem Schaltverteiler berechnen darf. Das ist wichtig für die Erschließung neuer Breitband-Regionen.

Bonn (red) - In einer vorangegangenen Entscheidung von Anfang März 2009 war die Telekom verpflichtet worden, den Wettbewerbern den Zugriff auf die Leitung zum Kunden (TAL) auch an einem neu zu errichtenden Schaltverteiler zu gewähren. Damit soll eine einfachere Erschließung bisher nicht oder nur unzureichend versorgter ländlicher Gebiete, so genannter "weißer Flecken", mit schnellen Internetanschlüssen ermöglicht werden.

Klare Werte für die Wettbewerber

In der heutigen Entscheidung wurde zum einen das monatliche Überlassungsentgelt festgelegt, das je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler variiert. Zum anderen bestimmt die Entscheidung feste Obergrenzen für die Entgelte der wesentlichen Komponenten bei der Errichtung eines Schaltverteilers.

Wichtig für weiteren Breitband-Ausbau

Mit dieser Entgeltgenehmigung lägen nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranzutreiben, sagte Chefregulierer Matthias Kurth. Insofern stelle die Entscheidung zum TAL-Zugang am Schaltverteiler einen weiteren "wichtigen Mosaikstein" bei der Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung dar.

16.06.2009

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