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Frankreich

Raubkopierer bekommen Internetzugang doch nicht gesperrt

Die französische Regierung ist in ihrem Kampf gegen Raupkopien aus dem Internet durch das Parlament ausgebremst worden. Nicht ausgeschlossen werden kann ein "Unfall" bei der Abstimmung im Parlament.

Paris (afp/red) - Die Nationalversammlung lehnte am Donnerstag überraschend einen Gesetzentwurf ab, der hartnäckigen Raubkopierern mit der Sperrung des Internet-Anschlusses droht. Gegen das Projekt hatte die linke Opposition mobil gemacht, Teile waren aber auch in der Regierungsmehrheit umstritten. Die Regierung hat nun die Möglichkeit, nochmals eine Lesung über das Gesetz anzusetzen.

Ein parlamentarischer Unfall?

Die Kritik im Regierungslager richtete sich insbesondere gegen eine jüngst erfolgte Verschärfung des Entwurfs im Vermittlungsausschuss, wonach Betroffene, denen der Anschluss abgestellt wird, weiter ihre Internet-Gebühren zahlen müssen. Dennoch hatte eine Mehrheit für das Gesetz als sicher gegolten. Denkbar ist deshalb auch ein parlamentarischer "Unfall", da nur wenige Abgeordnete der Regierungspartei UMP bei der Abstimmung per Handzeichen anwesend waren. Das Gesetz konnte damit bei 15 gegen 21 Stimmen abgelehnt werden. Zwei UMP-Vertreter stimmten dabei gegen das Vorhaben.

Auch die Musikindustrie machte Zugeständnisse

Nach den Regierungsplänen sollte in Frankreich eine Kontrollstelle eingerichtet werden, die auf Urheberrechtsverstöße im Internet aufmerksam macht. Wer nach zwei schriftlichen Abmahnungen noch immer illegal herunterlädt, muss mit der Sperrung seines Internet-Abonnements für zwei Monate bis zu einem Jahr rechnen. Im Gegenzug für die verschärfte Verfolgung der Raubkopierer hatte sich die Musik- und Filmindustrie verpflichtet, ihre Angebote künftig ohne Kopierschutz auf den Markt zu bringen.

Eine Möglichkeit gibt es noch

Die Regierung hat nun die Möglichkeit, den Text zurückzuziehen oder eine neue Lesung zu organisieren. Grundlage wäre der Text, wie er vergangene Woche vor dem Vermittlungsausschuss durch die Nationalversammlung angenommen worden war - also ohne die weitere Zahlung der Anschlussgebühr bei einer Sperrung. Wenn nach der Nationalversammlung auch der Senat auf dieser Basis zustimmt, wäre das Gesetz doch noch angenommen. Wenn nicht, geht es ein letztes Mal vor die Nationalversammlung, die dann das letzte Wort hat.

09.04.2009

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