Schaar fordert mehr Datenschutz für Arbeitnehmer
Nach den jüngsten Datenaffären bei Bahn und Telekom fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz mit klarer Zweckbindungsregelung.
Berlin (ddp/cm) - Ein präventiver Datenabgleich dürfe nicht hingenommen werden, sagte Schaar der "Berliner Zeitung" (Mittwochsausgabe) und betonte: "Die Daten von Mitarbeitern dürfen nur zu arbeitsrechtlichen Zwecken wie Lohnbuchhaltung verwendet werden." Es dürfe sich keine "Unternehmens-Selbstjustiz" etablieren, die ohne gesetzliche Grundlage und ohne richterliche Kontrolle abläuft.
Abgleich in großem Stil
Zuvor war bekannt geworden, dass nicht nur die Bahn AG ihre Mitarbeiter auf Korruptionsverdacht hin durchleuchtet hat, sondern auch die Telekom in großem Stil ihre Mitarbeiter überprüfte. Nach Informationen der Zeitung wurden 140 000 Kontodaten von Telekom-Mitarbeitern durchleuchtet, um nach Angaben des Konzerns Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Im Gegensatz zur Bahn war allerdings bei der Telekom der Betriebsrat teilweise über die Aktion informiert.
"Klare Regelungen" gefordert
Rückendeckung erhielt Schaar vom FDP-Innenpolitiker Max Stadler. "Bei allem verständlichen Bemühen der Firmen, gegen Korruption vorzugehen, ist es an der Zeit, klare Regelungen zu erlassen, was aus datenschutzrechtlichen Aspekten nötig ist", sagte er.
04.02.2009

