T-Online-Urteil: Konzern und Aktionäre legen Beschwerde ein
Weder die Telekom noch die ehemaligen T-Online-Aktionäre sind einverstanden mit der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts von Mitte März. Die Aktionäre empfinden die Abfindung als "völlig inakzeptabel".
Düsseldorf (ddp/red) - Der Streit um die Abfindung ehemaliger Aktionäre der Telekom-Tochter T-Online bei der Wiedereingliederung der Internettochter in den Konzern geht weiter. Die Anwaltskanzlei Dreier Riedel aus Düsseldorf legte am Montag im Namen von T-Online-Aktionären Beschwerde gegen eine Entscheidung des Frankfurter Landgerichts vom 13. März ein. Die Nachzahlung sei "völlig inakzeptabel und unangemessen", hieß es in einer Pressemitteilung der Kanzlei.
Das Gericht hatte entschieden, dass die Telekom Aktionären ihrer ehemals börsennotierten Tochter eine bare Zuzahlung von 1,15 Euro je Anteilsschein plus Zinsen leisten muss. Der Beschluss betrifft rund 120 Millionen ehemalige T-Online-Aktien.
Die Telekom hatte T-Online im April 2000 zu 27 Euro je Aktie an die Börse gebracht, im Oktober 2004 aber angekündigt, die Tochter auf dem Wege einer Verschmelzung wieder komplett in den Konzern integrieren zu wollen. Begründet wurde der Schritt damals mit der Einführung einer integrierten Breitbandstrategie mit Blick auf die Entwicklung des deutschen Festnetz- und Breitbandgeschäfts.
Nach Ablauf eines öffentlichen Angebots, in dessen Rahmen die Telekom 8,99 Euro je T-Online-Anteilsschein geboten hat, wurde im Rahmen der geplanten Verschmelzung für die restlichen T-Online-Anteilseigner im März 2005 ein Umtauschverhältnis von 13 Telekom-Papieren für 25 T-Online-Aktien festgelegt.
Einige T-Online-Aktionäre hatten gegen die Verschmelzung gerichtlich protestiert und damit die Reintegration bis Mitte 2006 blockiert. Danach wurde das Spruchverfahren am Frankfurter Landgericht initiiert, in dem es nicht mehr um die Verschmelzung als solche, sondern um die gerichtliche Prüfung des Umtauschverhältnisses ging.
Die Telekom hat nach eigenen Angaben bereits Ende vergangener Woche ebenfalls Beschwerde gegen die Entscheidung des Frankfurter Landgerichts eingelegt.
07.04.2009

