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Urteil

"Überall online" als Werbeversprechen ist rechtswidrig

Ein Mobilfunkunternehmen hat einen Konkurrenten wegen der Werbesprüche "Überall online" und "in DSL-Geschwindigkeit surfen" angeklagt. Das Landgericht Hamburg gab dem Kläger Recht, da die Voraussetzungen flächendeckend erfüllt sein müssten.

Hamburg/Linden (red) – Dem Portal online-und-recht.de zufolge hat ein Mobilfunkanbieter einen Konkurrenten angeklagt, der mit den Aussagen "Überall in Verbindung bleiben" und "mit DSL-Geschwindigkeit surfen" seine Datenflatrates für Netbooks angeboten hat. Der Wettbewerber war der Auffassung, das die beiden Aussagen nicht zutreffend und irreführend seien.

Das Gericht gab dem Kläger recht

Das Landgericht Hamburg erklärte die Entscheidung damit, dass man als Kunde davon ausginge, überall surfen zu können. Da das Netz, wie behauptet, nicht flächendeckend sei, sei die Aussage rechtswidrig. Das gleiche gelte für "DSL-Geschwindigkeit", da ein durchschnittlicher Verbraucher davon ausgehe, zum größten Teil mit dieser Geschwindigkeit surfen zu können, dies aber nicht gegeben sei.

27.08.2010

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