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Rechtskräftiges Urteil

Urteil: Rücknahme von Dialerregistrierungen war rechtmäßig

Erneut hat ein Gericht eine Entscheidung der Regulierers bestätigt. Damit ist die Rücknahme von über 26.000 Dialerregistrierungen rechtmäßig. Alle Verbindungen, die über diese Dialer erfolgt sind, brauchen somit nicht bezahlt zu werden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat die Rücknahme von Dialerregistrierungen durch die Bundesnetzagentur als rechtmäßig bestätigt und damit die vorausgegangene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln bekräftigt. Mit seiner Entscheidung hat sich das OVG erstmals mit der Problematik der Rücknahme von Dialerregistrierungen befasst. In der Sache hatte sich der Dialeranbieter Intexus unter anderem gegen die Rechtmäßigkeit der Rücknahme von Dialerregistrierungen auf der Basis von Stichproben gewandt.

Die Wegsurfsperre war maßgeblich

Maßgeblicher Grund für die Rücknahme der Registrierungen durch die Bundesnetzagentur war das Fehlen einer so genannten Wegsurfsperre. Fehlt die Wegsurfsperre, werden die Verbindungen zur extratarifierten Mehrwertdiensterufnummer des Dialers weiter aufrechterhalten, selbst wenn anschließend kostenfreie oder niedriger bepreiste Internetseiten besucht werden. Zum Schutz der Verbraucher ist dies nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Mindestanforderungen für Dialer nicht erlaubt). Dies ist vom OVG ausdrücklich bestätigt worden.

dialer-groß Das Urteil ist rechtskräftig: Alle Verbindungen, die über die verbotenen Dialer entstanden sind, müssen nicht bezahlt werden. Das Gericht hat darüber hinaus klar ausgeführt, dass das Gesetz sowie die hierzu ergangenen Verfügungen der Bundesnetzagentur insbesondere dem Verbraucherschutz, aber auch dem Schutz der seriösen Dialer-Hersteller und Mehrwertdienste-Anbieter dienen. In der Konsequenz bedeuten die Entscheidungen des OVG, dass der Dialer-Hersteller seine Programme inhaltlich prüfen und die Rechtskonformität in den bemängelten Punkten bei allen Dialern nachweisen muss.

Demgegenüber müssen weder die Bundesnetzagentur noch das Gericht nachweisen, dass die Rechtskonformität für alle mit gleicher Wirkungsweise beschriebenen Dialer nicht mehr vorliegt. Die Bundesnetzagentur ist nach den Entscheidungen des OVG auch nicht verpflichtet, dem Dialeranbieter Nachbesserungsmöglichkeiten für die bemängelten Punkte zu geben.

Keine Zahlungspflicht für Verbraucher

Im Ergebnis sind damit alle gegen die Bundesnetzagentur bisher von Dialeranbietern angestrengten Gerichtsverfahren erfolglos geblieben. Betroffen von diesen Entscheidungen sind 26.641 Dialer. Diese Dialer gelten als niemals registriert. Es besteht keine Zahlungspflicht für Verbindungen, die über diese Dialer zustande gekommen sind.

Die Entscheidungen (AZ: 13 A 1453/05; 13 A 1454/05) sind unanfechtbar und damit rechtskräftig.

23.09.2005

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