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Lockangebote

Verbraucherschützer geben Tipps gegen Abzocke im Web

Mit vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten wollen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche ziehen. Doch man kann sich wehren.

Düsseldorf (red) - Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen. Viele dieser Angebote gibt es im Internet kostenlos. Dass auf den Seiten von Internetabzockern Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung.

Preise werden versteckt

Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur, wer den Button "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) anklickt und das Kleingedruckte liest. Bei anderen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen, um dann, versteckt im Fließtext, gerne dunkelgrau auf hellgrau gedruckt, den Preishinweis zu finden.

Tipps gegen Abzocker

Die Initiatoren der Webseiten verstecken sich in aller Regel. Bei unseriösen Firmen ist im Impressum meistens nur eine Adresse im Ausland angegeben. Hinter deutschen Adressen steckt oft nur ein Briefkasten, hinter Telefonnummern nur eine Bandansage. Wer mit Geld-Forderungen der Abzockerbranche konfrontiert wird, sollte die folgenden Tipps beherzigen, rät die Verbraucherzentrale NRW.

  • Die Rechnungen sollten auf keinen Fall bezahlt werden.
  • Der Forderung per Brief widersprechen. Die Verbraucherzentrale hat dazu im Internet kostenlose Musterbriefe bereitgestellt (siehe unten stehender Link). Ein Musterbrief sollte stets per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden, um einen Nachweis in Händen zu halten.
  • Haben Minderjährige den vermeintlichen Vertrag abgeschlossen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird.
  • Wer widerspricht, muss sich auf Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros einstellen. Wichtig zu wissen: Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid per Post kommt. Vor Gericht landet allerdings kaum ein Fall.

06.01.2009

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