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Verbraucherschützer gewinnen Klage gegen unseriösen Anbieter

Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de.

Berlin (red) - Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, Klauseln zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.

Eigentlich kostenlose Software

Auf der Seite opendownload.de bietet die Firma freie Software wie OpenOffice und Mozilla Firefox zum Download an. Die Software ist für jeden frei zugänglich und kann im Internet normalerweise kostenlos heruntergeladen werden. Doch wer sich bei opendownload.de als Nutzer registriert, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab und bekommt eine Rechnung in Höhe von 96 Euro Jahresbeitrag. Darauf gibt es auf der Website lediglich einen unscheinbaren Hinweis, der leicht zu übersehen ist. Viele Verbraucher sind bereits darauf hereingefallen.

Klarstellung der Richter

Damit auch Minderjährige die Rechnung zahlen, die sich bei der Anmeldung als volljährig ausgaben, drohte die Firma mit einer Strafanzeige wegen Betrugs. Eine solche Drohung ist zur Durchsetzung gar nicht bestehender Zahlungsansprüche unzulässig, entschieden die Richter. Sie stellten auch klar, dass das gesetzliche Widerrufsrecht für diese Verträge nicht schon mit der Anmeldung ausgeschlossen werden darf.

Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich gegen unberechtigte Rechnungen zu wehren.

29.05.2009

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