Vorratsdatenspeicherung: Wieder kritisches Urteil der Justiz
Die Bundesregierung muss wohl nachsitzen: Erneut hat ein deutsches Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form als verfassungswidrig bezeichnet.
Berlin (afp/red) - Die Bundesregierung darf eine Reihe von Mobilfunkanbietern vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden ohne Anlass aufzuzeichnen. Dies geht nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Das Gericht betrachtet demnach die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig.
Zahl der Verweigerer nimmt zu
Die Entscheidung betrifft den Angaben zufolge die Anbieter mobilcom, debitel, klarmobil und callmobile. Einige von diesen hatten nach Angaben des Arbeitskreises ihren Kunden angeboten, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen. Auch das Unternehmen HanseNet weigere sich, die Kennungen seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern. Gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur habe das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Inzwischen gebe es auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die die Erfassung aller E-Mail-Kontakte verweigerte, erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
15.04.2009

