szmtag
Billiger-Telefonieren.de

« zurück » » »

Urteil

Webadressen: Wer zuerst registriert, siegt

Ein aktuelles BGH-Urteil stärkt die Rechte von Domainhändlern. Ein Händler hatte eine Domain 1997 registrieren lassen, nun beanspruchte eine Firma genaus dieses Kürzel für sich.

Karlsruhe (ddp/cm) - Ein Unternehmen kann nicht die Löschung einer bestehenden Internetadresse verlangen, auch wenn diese genauso lautet wie das Firmenkürzel des klagenden Unternehmens. Was zählt, ist der Zeitpunkt der Registrierung der Domain. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Damit haben die Richter einem Unternehmen Recht gegeben, das Domainnamen zu Tausenden registrieren lässt, um die Domains später zu verkaufen. Darunter war auch die Domain "ahd.de", ahd ist seit Oktober 2001 aber auch die abgekürzte Firmenbezeichnung eines Hard- und Softwaredienstleisters. Dieser hatte auf Übertragung der Domain geklagt und verloren.

"Keine Verletzung der Geschäftsbezeichnung"

Der BGH entschied, dass die klagende Firma keinen Anspruch auf Löschung des Domainnamens habe. Denn das Halten des Domainnamens stelle nicht schon für sich gesehen eine Verletzung der Geschäftsbezeichnung des klagenden Unternehmens dar.

20.02.2009

Das könnte Sie auch interessieren
Internet-Domain .eu überschreitet die 3-Millionen-Marke

internet Am 11. Januar wurde die dreimillionste eu.-Domain von einem deutschen Bürger registriert. Zweieinhalb Jahre nach ihrer Einrichtung ist .eu die viertbeliebteste Internet-Domain in Europa und die neuntbeliebteste weltweit.
mehr

Tarifvergleiche
Anbieter
Service
Hintergrund
Nachrichten
FAQ & Hilfe
Tools
Umfrage

Planen Sie, in diesem Jahr ein neues Handy zu kaufen?

Ja, ich habe sogar schon ein bestimmtes Modell ausgesucht
Ich warte erstmal ab, welche neuen Modelle kommen
Nein, denn ich habe gerade erst ein neues Handy gekauft
Nein, mein altes Handy reicht mir vollkommen aus
Vielleicht, wenn ich ein gutes Angebot sehe


Alle Tarif- und Preisangaben brutto. Trotz sorgfältiger Erstellung kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
Beachten Sie Preise und AGB der Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr. | News-Sitemap

Newsletter

» zur |

Telefon-Tarifrechner-Widget für Ihre Homepage oder Ihr Blog. Ruckzuck angepasst und eingebunden!