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Am 1. Juni 2013 tritt die endgültige Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen in Kraft. Bisher galt eine Übergangsregelung. Um den neuen Standards zu genügen, hat die Bundesnetzagentur eine neue Störungsannahme eingerichtet.
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Die Telekom will in kleinen oder abgelegenen Neubaugebieten künftig möglicherweise keine Festnetz-Anschlüsse mehr anbieten. Weil das Verlegen von Kupferkabeln zu teuer sei, wolle man auf drahtlose Lösungen ausweichen, hieß es. Später wurde teilweise zurückgerudert.
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Fünf Jahre noch, dann sollen alle Telekom-Kunden einen IP-basierten Anschluss haben, ob sie wollen oder nicht. Offenbar wird es schon jetzt bisweilen schwierig, einen Analoganschluss neu zu beauftragen. Wer ab Mai seinen Anschluss umstellt, hat in jedem Fall die Drossel im Gepäck.
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Die Umsätze in der Festnetz-Kommunikation werden auch in diesem Jahr wieder schrumpfen, prognostiziert der Hightech-Verband Bitkom. Das liegt vor allem daran, dass seit der Liberalisierung des Marktes die Preise stark rückläufig sind.
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Verbraucher können Werbeanrufen nur für konkrete Produkte und Unternehmen zustimmen. Andere formularmäßige Einwilligungen sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied.
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Ein Mobilfunkprovider darf seinem Kunden eine zugebuchte Flatrate-Option nicht einfach kündigen, so ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Ein Anbieter hatte mehreren Kunden eine Auslands-Flatrate gekündigt; die entsprechende Vertragsklausel wurde für ungültig erklärt.
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Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Telefonkunden gestärkt. Laut einem aktuellen Urteil darf ein DSL-Kunde fristlos kündigen, wenn er telefonisch gar nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist.
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Das Totenglöckchen für die traditionellen Festnetzanschlüsse wurde bereits mehr als einmal geläutet - doch die wenigsten Telefonkunden geben diese tatsächlich auf. Eine aktuelle Studie macht zwei wichtige lebenserhaltende Maßnahmen für das Festnetz aus.
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Die Deutsche Telekom ist durch diese kundenfreundliche Neuerung der momentan einzige Anbieter, der für alle Festnetz- und Mobilfunkkunden kostenlos erreichbar ist - egal ob Prepaid-, Postpaid-, Privat- oder Geschäftskunde.
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Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die anstehende Beförderungsrunde für bei der Deutschen Telekom beschäftigte Beamte gestoppt. Das Gericht begründete den Schritt mit "gravierenden Mängeln" bei der Auswahl der zu befördernden Beamten.
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