Anbieter 01056 verliert gegen Verbraucherschützer
Die Klage von Verbraucherschützern gegen den Neu-Isenburger Anbieter PM2 mit der Vorwahl 01056 war erfolgreich - wenn auch nur teilweise. Zwar ist 01056 jetzt eine Unterlassungsklage ins Haus geflattert, doch das Urteil ist nur teilweise ein Sieg des Verbraucherschutzes.
Frankfurt (red) - Mit Call-by-Call-Vorwahlen kann man seine Telefonkosten erheblich senken. Doch mancher Anbieter ändert seine Tarife von heute auf morgen drastisch. Im bislang extremsten solchen Fall hat der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Neu-Isenburger PM2 Telekommunication GmbH, bekannt durch die Vorwahl 01056, auf Unterlassung geklagt.
Rechnungs-Schock im Herbst
Die Firma hatte vielen Verbrauchern im Herbst 2009 ein Vielfaches des ihnen bekannten Preises in Rechnung gestellt. Zwar waren die Preise veröffentlicht worden, doch die Preserhöhung war so extrem wie kaum jemals im Markt zuvor. Für manche Ziele fiel ein Hundertfaches des bisherigen Preises an. Zudem war einige Wochen vor der extremen Preiserhöhung die Tarifansage abgeschaltet worden.
Urteil sagt wenig aus
Das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 31.05.2010, Az.: 20 O 95/10) hat 01056 jetzt dazu verurteilt, es zu unterlassen, die Tarife für Call-by-Call-Leistungen ohne vorherige Benachrichtigung des Verbrauchers um mehr als das Zehnfache zu erhöhen. Umgekehrt heißt das: Das Neunfache ist möglich, auch extremere Erhöhungen sind möglich, wenn der Verbraucher vorher darüber informiert wurde. Mehr als ein positiver Zwischenschritt ist dieses Urteil aus Verbrauchersicht also nicht.
Tarifkontrolle ist wichtig
Wir empfehlen allen Nutzern von Call-by-Call-Vorwahlen, die Preise am besten vor jedem längeren Telefonat zu kontrollieren oder zumindest einen Anbieter mit Ansage zu nutzen. Günstige Tarife zu allen Zielen und allen Zeiten finden Sie über unseren Telefon Tarifrechner.
10.06.2010

