Belästigung durch Werbeanrufe besteht weiter
Trotz des im Sommer in Kraft getretenen Gesetzes gegen unerwünschte Werbeanrufe werden Verbraucher noch immer häufig gegen ihren Willen belästigt. Deshalb fordern Verbraucherschützer, im Kampf gegen die Telefon-Spammer noch härtere Geschütze aufzufahren.
Düsseldorf (afp/red) - Die Verbraucherzentralen in Deutschland erreiche "nach wie vor täglich eine Vielzahl" von Beschwerden verärgerter Verbraucher, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Freitag in Düsseldorf mit. Beim Großteil der Anrufe handle es sich um Gewinnspielwerbung. Gerade in diesem Bereich würden Verbrauchern durch unerlaubte Werbeanrufe häufig ungewollt Verträge untergeschoben, und es komme zu unerlaubten Abbuchungen von Bankkonten.
Schriftliche Bestätigung nicht vorgesehen
Die Verbraucherschützer forderten deshalb noch schärfere Vorschriften für unerlaubte Telefonwerbung. Sie könne erst dann wirksam unterbunden werden, wenn sie sich für die Anbieter nicht mehr lohne, erklärte die Verbraucherzentrale. Der beste Schutz für Verbraucher wäre es, wenn sich die Unternehmen am Telefon abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigen lassen müssten. Eine solche Regelung sei in dem am 4. August in Kraft getretenen Gesetz jedoch nicht enthalten.
Keine Überprüfung in naher Zukunft
Die Verbraucherzentralen in Deutschland wollen ihrer Forderung nach einer solchen Regelung mit einer Untersuchung von Verbraucherbeschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung Nachdruck verleihen, teilte die Verbraucherzentrale NRW mit. Ab 1. März nähmen die Verbraucherzentralen solche Beschwerden über ihre Internet-Seiten, aber auch schriftlich, telefonisch oder im persönlichen Gespräch entgegen und werteten diese aus. Im Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung ist laut vz-nrw aber vorgesehen, dass es erst nach drei Jahren von der Bundesregierung auf den Prüfstand gestellt wird.
01.03.2010

