BGH: Spezielle Telekom-Rufumleitung ist rechtswidrig
Der Mobilfunker E-Plus hat sich beim Bundesgerichtshof mit einer Klage durchsetzen können, die sich gegen das Rufumleitungsprogramm "Switch & Profit" der Deutschen Telekom richtet. E-Plus geht damit offenbar viel Geld verloren.
Karlsruhe (afp/red) - Ein spezielles Rufumleitungs-Angebot der Deutschen Telekom ist rechtswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Mittwoch, dass das Telekom-Angebot "Switch & Profit" Konkurrenten benachteiligt. Geklagt hatte der Mobilfunkanbieter E-Plus (Aktenzeichen IZR 150/07).
Der Anruf bleibt im Festnetz
Die Rufumleitung funktionierte nach folgenden Prinzip: Bekommt ein Handy-Nutzer einen Anruf und wird dieser Anruf auf das Festnetz umgeleitet, so bekommt der Handy-Nutzer dafür von der Telekom eine Gutschrift. Die Telekom berechnete dem Anrufer aber die Gebühren für einen Anruf im Mobilfunknetz. Zugleich zahlte die Telekom nicht das übliche Zusammenschlussentgelt an den Mobilfunk-Anbieter. Das Entgelt fiel deshalb nicht an, weil der Anruf im Festnetz der Telekom bleibt.
Nachteile für Mobilfunker
Der BGH urteilte nun aber, dass E-Plus und andere Mobilfunkanbieter durch das Geschäftsmodell benachteiligt werden. Sie stellten die Handy-Infrastruktur bereit und sorgten somit erst dafür, dass die Handys überhaupt angewählt würden. Durch die Umleitung des Anrufs innerhalb des Telekom-Netzes, verhindere der Bonner Konzern, dass das Zusammenschlussentgelt anfalle. So werde der Mobilfunkanbieter darin behindert, seine Investitionen zu erwirtschaften.
Nur Randphänomen?
Ein Telekom-Sprecher sagte auf Anfrage, das Produkt habe zuletzt keine nennenswerte Rolle mehr gespielt und nur noch einige hundert Kunden gehabt. Ende 2007 stellte die Telekom demnach auch die Zahlung einer Gutschrift an die Kunden für die Rufumleitung ein.
08.10.2009

