Bundesnetzagentur geht gegen Telefonabzocke vor
Die Bundesnetzagentur ließ alle Rufnummern eines britischen Unternehmens sperren, dass Verbraucher mit Gewinnversprechen über teure Rufnummern ausnehmen wollte. Betroffene Kunden brauchen Rechnungen von "Friedrich von Haber" und "Carmen Götz" nicht zu bezahlen.
Bonn (red) - Ein britisches Unternehmen hat eine Welle von Spam-Anrufen ausgelöst, bei denen Verbrauchern erzählt wurde, sie haben ein Auto oder 30000 Euro in bar gewonnen. Die Verbraucher wurden aufgefordert eine 0900er-Nummer zurückzurufen. Das Unternehmen machte sich somit gleich aus mehreren Gründen schuldig. Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung, was unter das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs fällt. Außerdem fehlte die nach dem Telekommunikationsnetz vorgeschriebene Angabe über die Kosten der anzurufenden 0900er-Nummer.
Belästigung der Verbraucher werde nicht hingenommen
Als Konsequenz sperrte die Bundesnetzagentur alle auf das Unternehmen laufenden Rufnummern in Deutschland und verhängte ein Inkasso- und Rechnungslegungsverbot. Kosten für Anrufe auf diese 0900er-Nummern dürfen nicht in Rechnung gestellt werden, haben Verbraucher bereits eine Rechnung erhalten, so darf der Betrag nicht mehr eingetrieben werden. Verbrauchern, die ihre erhaltenen Rechnungen bereits beglichen haben, können gegebenenfalls mit der Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern.
Verbraucher können sich vorsorglich schützen, indem sie vorsichtig mit persönlichen Daten wie Telefonnummern umgehen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, vermeintlichen Gewinnversprechen, bei denen man eine 0900er-Nummer zurückrufen soll, nicht nachzukommen.
26.02.2010

