Erneut Strafen wegen illegaler Telefonwerbung
Zwei neue Bußgelder mussten wegen unerlaubter Telefonwerdung verhängt werden. Dabei wurden bereits Strafen bis zu 694.000 Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur verweist erneut auf die Notwendigkeit der Hilfe von Verbrauchern.
Bonn (ddp/red) - Die Bundesnetzagentur hat wegen unerlaubter Telefonwerbung erneut zwei Bußgelder verhängt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, belaufen sich die aufgrund von Verbraucherhinweisen erlassenen Bescheide auf zusammen rund 194.000 Euro. In den fraglichen Fällen seien Produkte aus den Bereichen Medien und Lebensmittelversand beworben worden.
Einwilligungserklärung nicht anerkannt
In den Verfahren hatte die Behörde angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern wegen allgemeiner Vorformulierung nicht anerkannt. "Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht", sagte Behördenpräsident Matthias Kurth. Zugleich kündigte er an, auch zukünftig konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die das Verbot unerlaubter Telefonwerbung missachteten. Dabei sei die Netzagentur weiter auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. In diesem Zusammenhang erinnerte die Behörde daran, dass Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sowie Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer seit August 2009 eine Ordnungswidrigkeit seien. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
57000 schriftliche Beschwerden
Zwischen August 2009 und April 2010 seien bei der Behörde mehr als 57.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, hieß es weiter. Bislang seien elf Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgelderlässen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen worden. Dabei seien Strafen in Höhe von rund 694.000 Euro verhängt worden. Zahlreiche weitere Ermittlungen liefen noch.
30.07.2010

