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Warten und zahlen

Kostenlose Warteschleifen: Die Branche wehrt sich

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und auch die Grünen fordern im Bundestag eine gesetzliche Verpflichtung zu kostenlosen Warteschleifen. Zwei Branchenverbände outen sich nun - wenig verwunderlich - als Gegner einer gesetzlichen Verpflichtung und begründen dies mit der freien Marktwirtschaft.

Düsseldorf (red) – Unternehmen haben derzeitig vielfältige Möglichkeiten, ihre Tarife auf dem freien Markt anzubieten. Angefangen bei kostenfreien Rufnummern, kostengünstigen Rufnummern oder auch unterschiedlich tarifierbaren Rufnummern (0900) können die Unternehmen entscheiden, wie sie ihre Angebote für den Kunden gestalten.

Verbraucher wollen kostenlose Warteschleifen

Aus Verbrauchersicht bietet sich eine Option für kostenlose Warteschleifen an, technische Voraussetzungen für einen gebührenpflichten und gebührenfreien Teil von Hotlines sind bereits in der Entwicklung. Naturgemäß sehen die beiden Branchenverbände "Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V." (FST) sowie "Call Center Forum Deutschland" (CCF) ein solches Vorhaben mit Sorge. Eine gesetzliche Verpflichtung sei "aus technischen und wettbewerbsrelevanten Gründen" abzulehnen.

Freie Marktwirtschaft – Kein Anspruch auf Kostenfreiheit

Laut dem Vizepräsidenten des CCF, Manuel Schindler, existiere kein Anspruch auf kostenlose Seviceleistungen in der freien Marktwirtschaft. Die sich in Warteschleife befindenden Kunden "suchen eine Lösung für ein Problem und nehmen dabei den Kundensupport eines Unternehmens in Anspruch. Solche Dienstleistungen haben nun mal ihren Preis", so Schindler. Eine gesetzliche Verpflichtung sei zudem die erstmalige Einführung von Servicelevels, was für viele Verbände ein Verstoß gegen das auf Wettbewerb beruhende System der freien Marktwirtschaft bedeuten würde.

Kritik der Realisierung nur für das Festnetz

Gebührenfreie Warteschleifen über eine neue 0180-0 Gasse anzubieten, empfindet Boris Schmidt, Geschäftsführer des FST, als ungeeignet. Technische Probleme sieht er in der Begrenzung der Verpflichtung auf das Festnetz. "Da es zu einer immer stärkeren Verschiebung der Nutzung aus dem Festnetz in den Mobilfunk kommt, macht eine ausschließlich auf das Festnetz begrenzte Vorschrift keinen Sinn", so Schmidt. Weiterhin fordert er eine "technologieneutrale Lösung".

29.04.2010

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