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Urteil

Missbrauch von Telefonnummern: Abschaltung war rechtens

Ein Gericht hat jetzt bestätigt, dass eine jüngst getroffene Entscheidung der Netzagentur rechtens war. Die Behörde hatte die Nutzung von Ortsnetzrufnummern für Erotikdienste untersagt. Solche Dienste dürfen nicht unter einer "normalen" Telefonnummer angeboten werden.

Bonn (red) - Das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen den Missbrauch von Ortsnetzrufnummern für Telefonerotikdienste ist jetzt gerichtlich bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat nun in letzter Instanz eine Anordnung der Behörde zur Abschaltung solcher missbräuchlich genutzter Nummern für rechtmäßig erkannt.

0900-Dienste über Ortsnetznummern

Aufgrund von Beschwerden wurde die Netzagentur darauf aufmerksam, dass zahlreiche Verbraucher Rechnungen für angebliche Erotikdienste über Ortsnetznummern erhalten hatten. Die Verbraucher sollten für die angebliche Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen bis zu 72 Euro zahlen. Inhaltlich entsprachen die abgerechneten Dienste den üblicherweise über 0900er-Rufnummern erbrachten Telefonerotikdiensten und mithin einem Premium-Dienst - angeboten wurden sie aber über eine normale Ortsnetznummer.

Vorschriften umgangen

Das Gericht sah die Voraussetzungen des Umgehungsverbots laut TK-Gesetz als erfüllt an, weil mit der konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung die verbraucherschützenden Vorschriften des Gesetzes umgangen wurden. Da die gesetzlichen Anforderungen an den Verbraucherschutz im Hinblick auf die Preistransparenz und die Preishöchstgrenze nicht eingehalten wurden, sei die Anordnung der Abschaltung der Rufnummern durch die Bundesnetzagentur zu Recht erfolgt.

29.01.2010

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