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Call-by-Call

Netzagentur schlägt verpflichtende Tarifansage vor

Offenbar hat der Fall 01056 nun auch auf behördlicher Ebene Wellen geschlagen: Die Netzagentur rät der Politik jetzt ganz offiziell, für das offene Call-by-Call verpflichtende Preisansagen vor Gesprächsbeginn einzuführen.

Bonn (red) - Auf Nachfrage der Redaktion hat ein Sprecher der Bundesnetzagentur bestätigt, dass man von Seiten der Behörde den politischen Entscheidungsträgern offiziell empfohlen habe, eine Tarifansage im Call-by-Call zur Verpflichtung zu machen. Ein entsprechender Vorschlag sei vor kurzem im Wirtschaftsminsterium eingereicht worden.

War 01056 der eigentliche Auslöser?

Wie der Sprecher weiter mitteilte, sei die aktuelle Lage auf dem Call-by-Call-Markt seit Herbst vergangenen Jahres ausschlaggebend dafür gewesen. In den vergangenen Monaten waren in einigen Fällen sehr extreme Preisänderungen zu beobachten gewesen - so hatte es bei 01056 Tariferhöhungen von teilweise mehreren Tausend Prozent gegeben. Gegen 01056 ermittelt die Netzagentur zudem wegen eines möglichen Verstoßes gegen des Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Bislang sind Tarifansagen freiwllig

Hintergrund: Eine Tarifansage ist im Call-by-Call bislang nicht verpflichtend; entsprechende Vorstöße von Verbraucherschützern waren in der Vergangenheit stets vom Gesetzgeber kassiert worden. Preisansagen sind nur bei bestimmten Rufnummern wie etwa Premium-Diensten über 0900er-Nummern Pflicht.

04.02.2010

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