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Beschwerden

Strengere Gesetze gegen Telefonwerbung gefordert

Gegen die unerlaubte Telefonwerbung werden von hessischen Verbraucherschützern strengere Gesetze gefordert. Die Verbraucherschützer fordern statt 50.000 Euro 250.000 Euro Strafe für die verbotene Werbung. Angeblich nehmen die Beschwerden nämlich eher zu als ab.

Frankfurt am Main (ddp/red) - Im Kampf gegen verbotene Telefonwerbung fordern hessische Verbraucherschützer wirksamere Gesetze. Bestehende Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro seien für größere Unternehmen nicht abschreckend genug, sagte der hessische Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister am Mittwoch in Frankfurt. Verbotene Telefonwerbung dürfe sich für die Anbieter nicht lohnen. Die Verbraucherzentrale Hessen räumte allerdings auch ein, dass die bereits bestehenden Vorschriften bislang kaum ausgenutzt werden könnten.

Beschwerden nehmen zu

Die Verbraucherzentrale Hessen hatte in den vergangenen drei Monaten mit einer Umfrage zu klären versucht, inwieweit hessische Verbraucher sich durch verbotene Telefonwerbung belästigt oder betrogen fühlen. "Die Beschwerden nehmen eher zu", betonte die Vorsitzende der hessischen Verbraucherzentrale, Jutta Gelbrich. Die in den drei Monaten eingegangenen 1830 Beschwerden seien nur die Spitze des Eisbergs, glaubt Gelbrich.

Bußgeld soll erhöht werden

Die hessischen Verbraucherschützer fordern daher von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) unter anderem eine so genannte Bestätigungslösung, wonach ein telefonisch abgewickelter Vertrag erst dann wirksam wird, wenn der Kunde diesen schriftlich bestätigt hat. Die Bußgelder sollten zudem von derzeit 50.000 auf 250.000 Euro angehoben werden.

14.07.2010

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