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Verunsicherung

Tele2 will Telekom-Kündigungsschreiben gestoppt haben

Derzeit verschickt die Telekom an einige ISDN-Kunden Briefe, in denen die Einstellung des Anschlusses angekündigt wird. Dies ist offenbar rechtswidrig. Wir beleuchten die Hintergründe und sagen, was betroffene Kunden tun sollten.

Düsseldorf (red) - Die jüngsten Kundenanschreiben der Deutschen Telekom (www.telekom.de), in denen Kunden eines ISDN-Komfort-Anschlusses über die bevorstehende Kündigung des Anschlusses informiert wurden, sind offenbar rechtswidrig. Nach Auskunft des in der Sache initiativ gewordenen Telekom-Konkurrenten Tele2 habe jetzt das Landgericht Münster entsprechend entschieden und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Tele2 stattgegeben. Die Telekom dürfe demnach bis auf weiteres keine Briefe mit diesem Inhalt mehr an die Kunden versenden.

Die Besonderheit dieses Falles

Nun ist eine einstweilige Verfügung im Telekommunikationsbereich nichts Besonderes, die Anbieter nutzen dieses juristische Mittel häufig, um auf unliebsame Aktionen der Konkurrenz zu reagieren. Doch in diesem Fall hatten die Briefe der Telekom in der Tat für Unsicherheit unter den Kunden gesorgt, die nicht nur den ISDN-Anschluss, sondern sämtliche Vertragsbestandteile, also auch den Internetzugang, aufgeben sollten. Auch unter unseren Lesern hatte das Schreiben Verunsicherung ausgelöst.

Was die Kunden tun sollten

Tele2 (www.tele2.de) hat an der Angelegenheit ein gewichtiges Eigeninteresse, denn viele der Telekom-Kunden haben einen Preselection-Vertrag mit dem Düsseldorfer Anbieter. Wenn die angeschriebenen Telekom-Kunden sämtliche Vertragsbestandteile auflösen würden, so wie die Telekom es ihnen vorschlägt, würde auch Tele2 ein Stück vom Kuchen verloren gehen. Was die Kunden beachten sollten: Auch wenn der jetzige Wechsel auf einen neuen Tarif nach derzeitigem Kenntnisstand nicht notwendig ist, so kann sich in manchen Fällen ein Umstieg tatsächlich lohnen - denn viele der alten Telekom-Tarife haben deutlich schlechtere Minutenpreise als die jetzigen. Eine Klärung von Fall zu Fall ist anzuraten.

20.05.2009

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