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Entscheidung

Telekom muss günstige Vorwahlen auch bei IP-Anschlüssen anbieten

Die Netzagentur hat entschieden, dass Telekom-Kunden auch bei IP-Töchtern wie congstar ein Recht auf Call-by-Call, also das Anwählen günstiger Vorwahlen, haben. Dagegen könnte die Telekom nun klagen.

Bonn (red) - Wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur der Redaktion gegenüber bestätigt hat, wurde der Telekom (www.telekom.de) jetzt ein entsprechender Bescheid der Behörde zugestellt. Demnach muss der Ex-Monopolist auch bei so genannten All-IP-Anschlüssen, also bei Telefonanschlüssen, die übers Internet realisiert werden, den Kunden die Möglichkeit zur Call-by-Call- und Preselection-Nutzung geben.

Telekom muss die technischen Voraussetzungen schaffen

Die Kunden können also künftig auch bei Telekom-Tochterunternehmen wie congstar, die solche Anschlüsse anbieten, günstige Vorwahlen nutzen. Derzeit ist das congstar-Kunden noch nicht möglich. Die Entscheidung gilt auch für eventuelle weitere Telekom-Töchter. Der Beschluss ist von Seiten der Netzagentur endgültig, allerdings kann die Telekom den üblichen Rechtsweg beschreiten und gegen die Entscheidung des Regulierers Klage einreichen.

27.01.2010

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