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Nachspiel

Telekom-Spitzelaffäre: Im September geht's vor Gericht

Die so genannte Spitzel-Affäre der Telekom hat ein juristisches Nachspiel. Das Landgericht Bonn ließ am Donnerstag die Anklage gegen vier Personen zur Hauptverhandlung zu. Das Verfahren soll am 3. September beginnen.

Bonn (ddp/red) - Angeklagt sind den Angaben zufolge zwei frühere Mitarbeiter der Konzernsicherheit - davon einer in leitender Position -, ein ehemaliger Beschäftiger der Mobilfunktochter T-Mobile sowie der Chef eines Berliner Unternehmens, das im Auftrag der Telekom die illegal beschafften Daten ausgewertet haben soll. Ihnen wird Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie Untreue, Beihilfe dazu und versuchte Erpressung vorgeworfen.

Über 60 Personen ausgespäht

Die Beschuldigten sollen ab 2005 illegal Telefondaten von Aufsichtsräten und Journalisten erfasst haben. Betroffen waren laut Staatsanwaltschaft rund 60 Personen. Grund der Aktion war ein Magazinbericht über die vertrauliche Planung des Konzerns. Die Sicherheitsabteilung des Konzerns soll daraufhin beauftragt worden sein, den in den Reihen des Aufsichtsrats vermuteten Informanten zu ermitteln.

Ricke und Zumwinkel bleiben außen vor

Nicht angeklagt sind der frühere Konzern-Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel und Ex-Vorstandschef Kai-Uwe Ricke. Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Juni eingestellt, weil sich gegen beide kein hinreichender Tatverdacht erhärtet hatte. Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe) sind sie für den Prozess aber als Zeugen vorgeladen worden. Auch der Düsseldorfer Anwalt Michael Hoffmann-Becking, der Ex-Postchef Zumwinkel bei früheren Vernehmungen vor der Bonner Staatsanwaltschaft teilweise belastet habe, werde im Prozess als Zeuge gehört.

20.08.2010

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