szmtag
Billiger-Telefonieren.de

« zurück » » »

Wirkungslos

Unerlaubte Telefonwerbung: Gesetze greifen nicht

Trotz der verschärften Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung nimmt die Zahl der Beschwerden nicht ab. Die Bundesnetzagentur strafte derweil nur neun Unternehmen ab.

Bonn/Berlin (afp/red) - Das im August 2009 verschärfte Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung greift offenbar nicht. Bei der Bundesnetzagentur sind seit Inkrafttreten der Regelung im August 2009 über 57.000 Beschwerden eingegangen, heißt es am Donnerstag in einen Vorabbericht des ARD-Magazins Panorama. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beklagte eine hohe Zahl von Beschwerden. Trotzdem seien nur neun Bußgelder verhängt worden.

Nachweis schwierig zu führen

Grund dafür sei der schwierig zu führende Nachweis, dass die Unternehmen ohne Einwilligung des Betroffenen angerufen hätten. Acht der neun Firmen hätten Widerspruch gegen die Bußgelder eingelegt. Darüber müsse nun zunächst das Amtsgericht Bonn entscheiden. Es sei zu erwarten, dass die grundlegenden Rechtsfragen dann über den Instanzenweg vor dem Oberlandesgericht Köln geklärt werden.

Der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte Panorama, das Gesetz habe bislang nicht gegriffen. Er forderte, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen.

Hohe Bußgelder drohen

Nach dem im vergangenen August in Kraft getretenen Gesetz ist Telefonwerbung nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Verbraucher zulässig. Bei Verstößen müssen Unternehmen mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Unternehmen, die dagegen verstoßen, drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro.

Verbraucher haben zudem mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Dies gilt auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lotto-Verträge. Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

02.07.2010

Das könnte Sie auch interessieren
Netzagentur erwartet geringeren Erlös bei Frequenz-Auktion

bnetza Die Bundesnetzagentur rechnet bei der Versteigerung von Mobilfunkfreqzenzen am 12. April mit einem deutlich geringeren Erlös als bei der Versteigerung von UMTS-Frequenzen vor zehn Jahren.
mehr

Bundesnetzagentur geht gegen Telefonabzocke vor

bnetza Die Bundesnetzagentur ließ alle Rufnummern eines britischen Unternehmens sperren, dass Verbraucher mit Gewinnversprechen über teure Rufnummern ausnehmen wollte. Betroffene Kunden brauchen Rechnungen von "Friedrich von Haber" und "Carmen Götz" nicht zu bezahlen.
mehr

Preise für Weiterleitung von Telefonaten in die Mobilfunknetze gesenkt

Paragraph;gesetz; Die zuständige Bundesnetzagentur hat den deutschen Mobilfunknetzbetreibern neue Entgelte für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen vorgegeben. Ab dem 1. April 2009 gelten deutlich niedrigere Preise.
mehr

EU vermutet deutsche Wettbewerbsbevorzugung der Telekom

Europa;Flagge;Fahne;Europäische;Kommission Die Europäische Kommission hat der Bundesnetzagentur unterstellt, wichtige Informationen über die Preisgestaltung der Deutschen Telekom zurückzuhalten. Sollte das nicht rasch nachgeholt werden, droht Deutschland ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren.
mehr

Telekom muss weiter Call-by-Call ermöglichen

Festnetz;telefon; Die äußerst beliebten Sparverfahren beim Telefonieren bleiben den Deutschen noch eine Weile erhalten. Die zuständige Bundesnetzagentur will die Telekom verpflichten, auch künftig Call-by-Call und Preselection an ihren Telefonanschlüssen zuzulassen.
mehr

Tarifvergleiche
Anbieter
Service
Hintergrund
Nachrichten
FAQ & Hilfe
Tools
Umfrage

Hatten Sie schon einmal Ärger mit Ihrem Telefonanbieter? Wenn ja, warum?

Nein, ich bin im Großen und Ganzen zufrieden.
Der Anbieter ist kaum zu erreichen.
Der Wechsel zum neuen Anbieter klappte nicht.
Mir wurde etwas berechnet, das ich nicht genutzt hatte.
Die Qualität der Verbindungen ist manchmal schlecht.


Alle Tarif- und Preisangaben brutto. Trotz sorgfältiger Erstellung kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
Beachten Sie Preise und AGB der Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr. | News-Sitemap

Newsletter

» zur |

Telefon-Tarifrechner-Widget für Ihre Homepage oder Ihr Blog. Ruckzuck angepasst und eingebunden!