Unerlaubte Telefonwerbung: So sollte eine Anzeige aussehen
Die Netzagentur fordert Verbraucher, die von unerlaubter Werbung genervt sind, zur Anzeige auf. Doch damit die Anbieter ermittelt werden können, sollten die Anzeigen so präzise wie möglich ausfallen. Hier die wichtigsten Tipps!
Bonn (ddp/red) - Die Bundesnetzagentur geht hart gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. In neun Verfahren hat die Bonner Behörde jetzt Bußgelder in einer Gesamthöhe von einer halben Million Euro verhängt. Dem voraus gingen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern.
Vage Angaben nutzen wenig
Die Behörde kann allerdings nur eingreifen, wenn ihr die Verstöße detailliert und nachvollziehbar angezeigt werden. Unklare Beschwerden, wie zusammenhanglose, unkommentierte Anruflisten oder lediglich vage Angaben zu erhaltenen Anrufen führen vielmals zu keinem Ergebnis, wie Agenturchef Matthias Kurth sagte.
Die Behörde ist daher auf präzise Angaben der betroffenen Verbraucher angewiesen. Dazu sollten gehören: genaue Informationen über das Datum, die Uhrzeit des Anrufs sowie die gegebenenfalls angezeigte Rufnummer.
So konkret wie möglich
Für die Ermittlungsarbeit sind zudem - sofern bekannt - konkrete Namen der Anrufer, beworbene Produkte und Dienstleistungen sowie Informationen über das anrufende oder werbende Unternehmen hilfreich. Da Anzeigenerstatter unter Umständen auch als Zeugen angehört werden müssen, benötigt die Bundesnetzagentur außerdem die vollständigen Adressdaten des Beschwerdeführers.
Den Verbrauchern riet Kurth, sich vorsorglich zu schützen und im Alltag sparsam und vorsichtig mit ihren Daten umzugehen. "Dies gilt insbesondere bei der Angabe der Telefonnummer", sagte Kurth.
01.02.2010

