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Urteil

Zuschlag von 0,4 Cent ins Ortsnetz wurde endgültig gekippt

Ein Bundesgericht hat entschieden, dass der zeitweilig der Telekom zugestandene 0,4-Cent-Ortsnetz-Zuschlag endgültig vom Tisch ist. Drei alternative Anbieter hatten geklagt und können jetzt ordentliche Rückzahlungen erwarten.

Leipzig (red) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Deutsche Telekom vor sechs Jahren zu Unrecht von alternativen Telefonanbietern einen Zuschlag von 0,4 Cent ins Ortsnetz verlangt hat. Seit 2003 wurde darüber vor Gericht gestritten, nun gab es einen Schlussstrich. Drei der wichtigsten alternativen Anbieter, nämlich Arcor, Tele2 und 01051 Telecom, hatten gegen den Zuschlag geklagt und nun Recht bekommen.

Dicke Rückerstattung

Die Bundesnetzagentur hatte den Zuschlag im April 2003 genehmigt. Dieser so genannte Anschlusskostenbeitrag wurde mit 0,4 Cent pro Minute festgesetzt und mit einem Anschlusskostendefizit begründet. Im September des gleichen Jahres hatte der Regulierer den Bescheid dann widerrufen, da kein Kostendefizit mehr bestünde. Aufgrund des Urteils vom Februar 2009, das jetzt bekannt wurde, dürften die drei genannten Anbieter mehrere Millionen Euro zurückbekommen.

20.04.2009

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