Die Grünen wollen Vorratsdaten von Mobilfunkern erzwingen
Die Grünen wollen jetzt T-Mobile beispielhaft verklagen, weil der Netzbetreiber gespeicherte Daten nicht herausgibt. Mit diesen Daten könnten ganze Gewohnheitsprofile erstellt werden. Außerdem seien die Netzbetreiber sogar verpflichtet, die Daten herauszugeben.
Berlin (red) – Ein Mitglied der Grünen hat bei T-Mobile, wie auch bei den anderen Netzbetreibern, die Herausgabe der gespeicherten Daten zu seiner Person erbeten. Da alle Netzbetreiber die Bitte von Malte Spitz abschlugen, wollen die Grünen die Telekom jetzt beispielhaft verklagen. Denn jeder, sei es die Schufa, ein Netzbetreiber oder ein anderes Unternehmen, das Daten speichert, sei durch das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, diese Daten auf Anfrage der betreffenden Person einsehbar zu machen.
Behörden können in Minuten auf Daten zugreifen
Die Grünen wollen dieses Recht nun per gerichtlicher Klage einfordern. Nach Meinung Sönke Hilbrans, des Anwalts des Klägers der Grünen, hätte die Anfrage der Bürger auch keinen besonderen Folgen für die Netzbetreiber, denn die Daten lägen diesen in elektronischer Form vor und seien so aufbereitet, dass Sicherheitsbehörden in Minuten darauf zugreifen könnten. Eine Entscheidung wird frühestens 2010 erwartet.
Der gläsernde Handybenutzer
Ein Gutachten des Chaos Computer Clubs (CCC) macht deutlich, wie sensibel das Thema ist. Denn mit diesen Daten könnten tiefe Einblicke in das Privatleben aller Handybenutzer möglich sein. Der Datenschutz wird auch in Zukunft ein heikles Thema darstellen, denn durch genaue Ortung und individuelle Nutzungsprofile könne ein praktisch vollständiges Perönlichkeitsbild jedes einzelnen Bürgers erstellt werden.
26.08.2009

