EU zieht Kostenbremse beim mobilen Surfen im Ausland
Nach einer neuen EU-Vorschrift sind Mobilfunkanbieter nun verpflichtet die Internetverbindung zu kappen, wird eine bestimmte Preisobergrenze beim mobilen Surfen im Ausland überschritten. Das soll Handynutzer künftig vor horrenden Mobilfunkrechnungen schützen.
Berlin (red) - Seit 1. März greifen die neuen Roaming-Regeln der Europäische Kommission, die hohe Handyrechnungen beim mobilen Surfen im Ausland verhindern sollen. Die Mobilfunkanbieter sind künftig dazu verpflichtet die Internetverbindung zu unterbrechen, sobald der Betrag die fünfzig Euro Grenze überschritten hat.
Kostenschutz optional
Die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes möchte dadurch das Vertrauen der Kunden zur Nutzung des mobilen Internets stärken. Die Anbieter können auch, sofern dies vorher an die Kunden gemeldet wurde, eine Obergrenze an Datenvolumen festlegen. Kunden steht es außerdem frei, auf den Kostenschutz zu verzichten.
Schock bei Handyrechnung
Die neuen EU-Richtlinien wurden eingeführt, nachdem mehrere Fälle bekannt wurden, in denen Mobilfunkkunden mehrere tausend Euro für das mobile Internetsurfen im Ausland bezahlen mussten. Die Roamingverordnung gilt vorerst bis Sommer 2012.
02.03.2010

