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EU-Roaming

Mobilfunker wollen Roaming-Verordnung der EU kippen

Vier der größten europäischen Mobilfunkanbieter wollen die Limits der Europäischen Union für mobile Auslandsgespräche kippen und haben Klage beim Europäische Gerichtshof eingereicht. Der "Eurotarif" reglementiere den Wettbewerb unverhältnismäßig, so der Vorwurf.

Luxemburg (afp/red) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelte am Dienstag über die Roaming-Verordnung der Europäischen Union. Klage hatte unter anderem die beiden größten Mobilfunkanbieter in Deutschland, T-Mobile und Vodafone, eingereicht.

Die EU hatte 2007 eine Verordnung zu den sogenannten Roaming-Gebühren erlassen. Sie werden fällig, weil bei Gesprächen im Ausland neben dem Netz des Herkunftslandes auch noch eines im Aufenthaltsland beansprucht wird. Die EU-Verordnung soll sicherstellen, dass Bürger bei Reisen innerhalb der EU von den Mobilfunkanbietern nicht übermäßig zur Kasse gebeten werden.

Deckelung für Handygespräche und SMS

Die Verordnung setzt daher Obergrenzen für die Gebühr, die der Betreiber des Gastnetzes verlangen darf. Für ausgehende Gespräche dürfen sie dabei heute nicht mehr als 46 Cent für angenommene Gespräche nicht mehr als 22 Cent netto je Minute verlangen. Dazu kommt die jeweilige nationale Mehrwertsteuer. Die Gebühren werden schrittweise gesenkt. Ab Ende August sollen die Höchstpreise nochmals um drei auf 43 beziehungsweise 19 Cent sinken. Auch für das Versenden von SMS-Nachrichten im Ausland hat die EU inzwischen Preis-Limits eingeführt.

EU-Vorlagen seien unverhältnismäßig

Unterstützt von der internationalen Vereinigung der Mobilfunkanbieter GSM klagten in Großbritannien T-Mobile, Vodafone, Telefonica 02 und Orange gegen die Preisgrenzen. Der oberste Gerichtshof in London legte den Streit dem EuGH vor. Dort machen die Mobilfunkanbieter geltend, der "Eurotarif" sei ohne ausreichende Rechtsgrundlage beschlossen worden und greife unverhältnismäßig in den Wettbewerb ein. Die EU-Kommission, Großbritannien, Polen und die Niederlande verteidigten in Luxemburg die Regelung. Deutschland gab keine Stellungnahme ab.

29.04.2009

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