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Änderung ab sofort

Nur noch kostenpflichtige Papierrechnung bei Vodafone

Für jede Papierrechnung berechnet Vodafone ab sofort Geld. Wer vorher dafür weniger bezahlte oder sie kostenlos bekam, muss jetzt 1,50 Euro für jede Rechnung hinlegen. Wir klären die Frage, ob und inwiefern man sich dagegen wehren kann.

Düsseldorf (red) – Auf alle Vodafone-Kunden, die sich monatlich eine Papierrechnung zusenden lassen, kommen nun Mehrkosten zu. Ein Vodafone-Sprecher bestätigte auf Anfrage der Redaktion, dass die Kosten von 1,50 Euro für jede mit der Post versandte Rechnung ab sofort eingeführt werden. Die Online-Rechnung bei Vodafone (www.vodafone.de) bleibt weiterhin kostenfrei.

Kostenpflichtige Neben- oder Zusatzleistung

Als Begründung schrieb der Sprecher, dass es "im Bereich der Neben- oder Zusatzleistungen leider immer mal wieder vorkommen kann, dass sich zum Beispiel aufgrund von Preisgestaltungen Dritter die von den Endkunden zu entrichtenden Entgelte ändern. Das kann insbesondere bei Roamingdiensten und bei der Nutzung von Sonderrufnummern (z.B. SMS-Kurzwahldienste, frei tarifierbare Mehrwertdienste) der Fall sein." Laut dem Sprecher gehörten Er- und Zustellung von Rechnungen zu diesen genannten Neben- und Zusatzleistungen. Die Preiserhöhung für die monatliche Rechnung wird allerdings nicht explizit begründet oder durch welchen Dritten diese erfolgt sein könnte.

Jurist: Einseitige Vertragsänderungen sind unwirksam

Die Redaktion hat beim Berliner Rechtsanwalt Thomas Hollweck nachgefragt, der sich unter anderem auf Verbraucherrecht spezialisiert hat. Hollweck erklärte, dass auch Nebenleistungen nicht einseitig geändert werden dürften. Vielmehr müssten beide Seiten zustimmen, um die Änderung wirksam zu machen. Vodafone dürfe also nur 1,50 Euro für eine Rechnung verlangen, wenn dies tatsächlich vorher in den AGB vereinbart wurde. Es sollte also jeder Kunde die AGB, die zu Vertragsschluss gültig waren, daraufhin überprüfen.

Die Kunden hätten ein Sonderkündigungsrecht

Steht in den AGB kein Hinweis darauf, habe jeder Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Hier müsse man allerdings Vodafone erst dazu auffordern, innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine Zusicherung zu liefern, dass der alte Preis wieder Gültigkeit hat.

www.kanzlei-hollweck.de

31.01.2012

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