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Im Kleingedruckten

Wenn plötzlich ein Mindestumsatz anfällt

Handy und Geld
Wer seine Handykarte kaum nutzt, sollte aufpassen: Es gibt Anbieter, die Wenignutzer zusätzlich zur Kasse bitten.

Linden (red) - Seit immer mehr Discounter den deutschen Mobilfunkmarkt aufrollen, sind die Minutenpreise zumindest innerhalb Deutschlands massiv gesunken - was die Anbieter in punkto Umsatz deutlich zu spüren bekommen. Zwar wird immer mehr mobil telefoniert, doch da sich die Preise derart zu Gunsten der Verbraucher entwickelt haben, haben die Anbieter unterm Strich weniger Geld in der Kasse. Nicht zuletzt diese Entwicklung führte zur Generierung neuer Umsatzquellen wie beispielsweise der Mindestnutzung bei Prepaidtarifen.

Was Mindestumsatz und Mindestnutzung unterscheidet

Die Idee eines Mindestumsatzes ist generell nicht neu. Schon lange gibt es Tarife, allerdings im Vertragssegment und nicht bei Prepaid, die vom Nutzer einen bestimmten Mindestumsatz pro Monat verlangen. Vielfach wird inzwischen auf eine Grundgebühr zu Gunsten eines Mindestumsatzes verzichtet. Das ist für Vertragstarifler, die in der Regel mehr und regelmäßiger telefonieren als Nutzer von Prepaidtarifen, meist unproblematisch - wenn man ohnehin für zehn und mehr Euro im Monat Gespräche führt, kann man auch einen Mindestumsatz von zehn Euro in Kauf nehmen. So weit, so bekannt.

Gebühren für das Bereithalten der Karte

Doch inzwischen gehen immer mehr Anbieter von Prepaidtarifen, die ja eigentlich ohne Knebelung und ohne Fixkosten auskommen (sollten), dazu über, von ihren Kunden eine Nutzungspauschale zu verlangen - und zwar immer dann, wenn aus Sicht des Anbieters nicht genug mit der Karte telefoniert wurde. Das kann zum Beispiel heißen, dass der Karte ein Betrag von einem Euro belastet wird, wenn der Kunde die Karte zwei Monate am Stück nicht genutzt hat - also weder eine SMS verschickt noch ein abgehendes Gespräch geführt hat. Dann wird rückwirkend für jeden "Nichtnutzungsmonat" ein Euro vom Kartenguthaben abgezogen.

Vor dem Kauf umfassend informieren

Die Anbieter verpacken diese Nutzungspauschale gerne als "Administrationsgebühr" und verweisen darauf, dass durch Prepaidkarten, die von Kunden nicht genutzt werden, verschiedene Kosten entstünden - etwa durch das Vorhalten der Rufnummern oder die Betreuung des Anschlusses durch die Systemtechnik. Solche zusätzlichen Nutzungsentgelte werden meist in den AGB oder in den Fußnoten versteckt und vom Kunden häufig erst entdeckt, wenn die Karte bereits gekauft wurde. Wer voraussichtlich sehr wenig telefoniert und eine Handykarte primär für den Notfall bereithält, sollte sich vor dem Kauf also umfassend informieren. Noch berechnen nicht alle Anbieter solche Gebühren.

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