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Mobilfunk/Gesundheit/Frankreich

Antenne muss weg

In Frankreich muss ein Mobilfunkbetreiber erstmals eine Antenne wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung wieder abbauen.

(AFP) - Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom, eine Relais-Antenne bei Lyon nach Anwohnerklagen zu entfernen. "Nichts erlaubt es, klar die Wirkung auf die öffentliche Gesundheit auszuschließen, wenn Personen elektromagnetischen Wellen oder Feldern ausgesetzt werden", heißt es in dem Urteil. Damit wurde eine Entscheidung aus erster Instanz bestätigt.

Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit" von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter.

Bouygues hatte die Antenne 2006 auf einem 19 Meter hohen Mast als Nadelbaum "getarnt" am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über Schlafstörungen oder Ekzeme.

Der Anwalt der Kläger, Richard Forget, sagte, Bouygues Telecom müsse nun 500 Euro für jeden weiteren Tag zahlen, an dem die Antenne stehen bleibe. Zugleich erhalte jedes der drei Klägerpaare 7.000 Euro Schadenersatz.

Bouygues kündigte an, die Anlage abzubauen, kritisierte aber die Entscheidung. Sie widerspreche höherrangigen Gerichtsbeschlüssen, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen prüfe deshalb eine Berufung vor dem Kassationsgerichtshof, Frankreichs höchster Zivil- und Strafinstanz. Das Unternehmen verwies darauf, dass es nach dem Urteil praktisch unmöglich sei, die durch den Staat vorgeschriebene flächendeckende Mobilfunkversorgung zu erreichen.

05.02.2009

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