Auftragsbestätigungen untergeschoben
Zahlreiche Kunden des Kabelnetzbetreibers haben sich bei den Verbraucherschützern über das Geschäftsgebaren von Kabel Deutschland beschwert.
Wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Website mitteilte, macht Kabel Deutschland seine Kunden telefonisch auf ein neues Serviceangebot aufmerksam. Dabei würden meist Haushalte angerufen, die einen Mehrnutzervertrag haben. Auch wenn die Betroffenen kein Interesse an dem neuen Angebot zeigten oder lediglich um Zusendung von Informationsmaterial gebeten hätten, sei ihnen oftmals unaufgefordert eine Auftragsbestätigung über die Erweiterung des Kabelanschlussvertrages um einen so genannten "Kabelanschluss Service" geschickt worden. In einigen Fällen hätten die Kunden sogar ohne jegliche telefonische Ankündigung Auftragsbestätigungen bekommen, kritisieren die Verbraucherschützer.
Auf den ersten Blick sehe es zwar so aus, als ob den Kunden keine zusätzlichen Kosten entstünden, aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fänden sich viele Klauseln, die doch noch Kosten nach sich ziehen können. In der Auftragsbestätigung werde den Kunden beispielsweise "ein stets ordnungsgemäßer und betriebssicherer Zustand Ihres Hausverteilnetzes" zugesichert, jedoch findet sich in den AGB der Nachsatz, dass "Verbesserungen, technische Nachrüstungen und notwendige sicherheitstechnische Änderungen nur nach Beauftragung und Kostenübernahme durch den Kunden" durchgeführt werden.
Außerdem sichere sich der Kabelnetzbetreiber durch diesen Vertrag ein sehr weitgehendes Zutrittsrecht zu Häusern und Wohnungen zu. Die Mindestvertraglaufzeit dieser Serviceverträge betrage zudem 60 Monate, also fünf Jahre.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisiert ausdrücklich diese aus ihrer Sicht unlautere und aggressive Art der Kundenkommunikation der Firma Kabel Deutschland. Viele Betroffene erkennen vermutlich nicht die Tragweite dieses untergeschobenen Vertrages und widerrufen bzw. fechten den Vertrag nicht an. Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen, die zugesandten Unterlagen genau zu prüfen und sich zu wehren. Dazu hält die Organisation auf ihrer Homepage einen Musterbrief: Link bereit.
13.02.2009

