Aus für Allein-Vertriebsrecht
Der Mobilfunk-Netzbetreiber Orange darf das iPhone in Frankreich nicht mehr exklusiv vertreiben.
(AFP) - Das Pariser Berufungsgericht wies am Mittwoch die Beschwerde von Orange gegen den Beschluss der französischen Wettbewerbshüter ab, ihm die Exklusivrechte für das Apple-Handy zu entziehen.
Der französische Wettbewerbsrat hatte das Exklusivvertriebsrecht im Dezember auf Antrag von Bouygues Telecom für unzulässig erklärt. Er hatte dabei auf einen ohnehin schwachen Wettbewerb in der Mobilfunkbranche verwiesen, was durch Exklusivverträge noch verstärkt werde. Orange war darauf unterstützt von Apple vor Gericht gegangen. Das Unternehmen kündigte nun an, die Frage in letzter Instanz vor den Kassationsgerichtshof bringen zu wollen.
Orange hatte das iPhone seit November 2007 exklusiv verkauft und dabei rund 600.000 Exemplare des Kult-Handys abgesetzt. Der mit Apple vereinbarte Exklusivvertrieb sollte fünf Jahre laufen.
04.02.2009

