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Terrorismus

BND stöbert in Telekom-Verbindungsdaten

Die deutschen Nachrichtendienste haben 2007 insgesamt 43 mal bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie bei Banken und Finanzdienstleistern Auskunft etwa über Verbindungsdaten oder Kontoinhaber verlangt.

(AFP) - Das geht aus einer am Dienstag in Berlin vom Parlament veröffentlichten Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hervor. Von den Maßnahmen betroffen waren diesem Bericht zufolge rechnerisch 377 Menschen, wobei allerdings beispielsweise Mehrfachnutzungen von IP-Adressen durch dieselbe Person nicht ausgeschlossen wurden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verlangte demnach 2007 von Telekommunikations- und Teledienstunternehmen in 34 Fällen Auskunft und der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) in jeweils zwei Fällen. An Banken und Finanzdienstleister richtete das BfV laut Bericht 2007 fünf Anfragen. Auf Ebene der Bundesländer gab es demnach insgesamt 15 Auskunftsverlangen, davon 13 an Telekommunikationsunternehmen und zwei an Banken und Finanzdienstleistungsinstitute. Sogenannte Imsi-Catcher zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobiltelefons oder der Geräte- und Kartennummern wurden dem Bericht zufolge 2007 von BfV achtmal, vom MAD einmal und vom BND gar nicht eingesetzt. Betroffen seien in diesen Fällen insgesamt zehn Menschen gewesen. Grundlage war jeweils das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das 2002 in Kraft trat, und das Ergänzungsgesetz von 2007, mit dem die große Koalition den Geheimdiensten die entsprechenden Auskunfts- und Ermittlungsrechte eingeräumt hatte. Das PKGr stuft die Nutzung dieser Befugnisse dem Bericht zufolge als "maßvoll" ein. Bei den meisten Vorgängen sei es um ausländische extremistische beziehungsweise terroristische Vereinigungen gegangen.

27.01.2009

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