DSL wechseln: Das passiert im Hintergrund
Seit der Öffnung des DSL- und Telefonmarktes sind schon 14 Millionen deutsche Haushalte komplett zu neuen Anbietern gewechselt. Was technisch abläuft, wenn ein Kunde zu einem Telekom-Konkurrenten wechselt, lesen Sie hier!
Zehn Jahre Wettbewerb um den Telefonkunden: Bislang haben gut 14 Millionen Haushalte dem Ex-Monopolisten Deutsche Telekom vollständig den Rücken gekehrt und telefonieren bzw. surfen über neue Anbieter. Der Kampf um die Kunden - er entscheidet sich auf der so genannten "letzten Meile". Im Februar 1999 legte der Regulierer erstmals die Preise fest, die Wettbewerber für die Mitnutzung dieses Netzabschnitts an die Telekom zahlen müssen.
Die Wettbewerber mieten Leitungen bei der Telekom Diese letzte Meile ist das Stück eines Telefonnetzes, das von der Vermittlungsstelle im Stadtviertel bis in die Wohnung eines Kunden verläuft. Diese Distanz überbrücken Kupferkabel. Fachleute sprechen auch von Teilnehmeranschlussleitungen (TAL). Wenn ein Kunde mit seinem Telefon- und Internetanschluss komplett zu einem neuen Anbieter wechselt, mietet der Wettbewerber die Kupferleitung bei der Telekom.
Ab dem Hauptverteiler sind die Konkurrenten dran Über diese Leitung werden die Telefonate und der Internetverkehr bis zur nächsten Vermittlungsstelle, dem Hauptverteiler, transportiert. Die Technik der Telekom-Konkurrenten übernimmt dort die Gespräche sowie die Datenpakete und leitet diese in die Weitverkehrsnetze weiter.
Ende März wird der Preis wieder neu bestimmt Bundesweit gibt es rund 8000 Hauptverteiler. Wie in einer Wohngemeinschaft ist dort die Vermittlungstechnik mehrerer Anbieter untergebracht. [Vodafone Deutschland] und [Arcor] haben beispielweise knapp 3000 Hauptverteiler erschlossen. So können sie derzeit 66 Prozent aller Haushalte und Gewerbebetriebe Komplettangebote machen. Die Kabel Anbieter haben zwar prozentual weniger Kunden, doch ihre zahl steigt stetig.
Ende März entscheidet die Netzagentur wieder neu, was die Wettbewerber pro Anschlussleitung an die Telekom zu zahlen haben.
23.02.2009

