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Wahlcomputer

Gericht verbietet Stimmzählmaschinen

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe entschieden.

(ddp) - Die wesentlichen Schritte der Stimmabgabe - und der Ergebnisermittlung müssten "vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können", begründete das höchste deutsche Gericht seine Entscheidung. Die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten rechnergesteuerten Geräte hätten diesen Anforderungen nicht entsprochen. Damit sei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt worden.

Dies führe jedoch nicht zur Auflösung des Bundestages, da der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung den Wahlfehler überwiege. Es gebe zudem keine Hinweise darauf, dass Wahlgeräte fehlerhaft funktioniert hätten oder manipuliert worden sein könnten. Die Richter betonten jedoch auch, dass der Einsatz von Wahlgeräten nicht generell verboten sei.

Rund zwei Millionen Wähler hatten bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit Stift und Stimmzettel gewählt, sondern ihr Votum per Wahlcomputer abgegeben. Die elektronischen Wahlgeräte waren bundesweit in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt, und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

In Deutschland bestehen alle Geräte aus einem Tastenfeld, über das eine Abbildung des Stimmzettels gelegt ist, und einem kleinen LCD-Bildschirm, an dem der Wähler seine Eingaben überprüfen kann. Die abgegebenen Stimmen werden in einem Speichermodul abgelegt und am Ende des Wahltages elektronisch ausgewertet.

Zwar kann sich kein Hacker in die Wahlcomputer einloggen, denn die Geräte sind nicht online. Experten des Chaos Computer Clubs (CCC) hatten aber Möglichkeiten entdeckt, Wahlcomputer vor und sogar während des Einsatzes zu manipulieren.

03.03.2009

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