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Notruf vom Handy

Künftig immer Sim-Karte nötig

Anrufe vom Handy bei der Notrufnummer 112 sind künftig nur noch möglich, wenn sich eine betriebsbereite Sim-Karte im Mobiltelefon befindet. Die Behörden wollen damit gegen den zunehmenden Missbrauch der 112 vorgehen, über den Rettungsleitstellen immer häufiger klagen. Hintergrund: Anders als bei der 110 sind zur 112 mit dem Handy nämlich auch ohne eingelegte Sim-Karte Verbindungen möglich. Diese technische Lücke nutzen häufig anonyme Handynutzer, die den Notruf wählen, ohne dass ein Notfall vorliegt.

Die Rettungskräfte bekommen dann Musik oder Beschimpfungen zu hören, bevor wieder aufgelegt wird. Das geschieht im Bereich einer einzigen Rettungsstelle bis zu 300 Mal am Tag. Zwar ist der Missbrauch des Notrufs strafbar, weil aber ohne Sim-Karte angerufen wird, kann der Störer nicht ermittelt werden. Deshalb hat der Bundesrat jetzt eine Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen beschlossen.

Demnach können Notrufe an die Nummer 112 künftig nur noch von Handys abgesetzt werden, in denen eine aktive Sim-Karte steckt. Auf die Möglichkeit, die 112 immer anrufen zu können, hatte seinerzeit immer wieder der ADAC aufmerksam gemacht, indem er Autofahrer dazu aufrief, alte Handys nicht wegzuwerfen, sondern im Handschuhfach ihres Wagens für Notfälle aufzubewahren.

Die Verordnung regelt zugleich die Zuordnung der Einzugsgebiete für Notrufe zu einer Leitstelle neu. Aus historischen Gründen gelten derzeit alte Zuordnungen der Deutschen Telekom. Nun sollen die Bundesländer die Zuordnung aktualisieren und verwalten. Notrufe von Mobiltelefonen werden dann wie heute an die Notrufabfragestelle geleitet, zu deren Einzugsgebiet die genutzte Funkzelle gehört.

Auch mit leeren Prepaid-Karten (ohne Guthaben) lassen sich Notrufe anwählen. Die 112 ist noch uneingeschränkt erreichbar. Bei der 110 hängt es davon ab, wie lange die Karte schon leer ist, d. h. ob noch eine vertragliche Bindung besteht.

Künftig soll man mit seinem Handy auch dann eine Verbindung zum Notruf bekommen, wenn man nicht in seinem Heimatnetz eingebucht ist. Mit dieser Vorschrift wird rechtlich sichergestellt, dass Notrufe auch in Gebieten abgesetzt werden können, in denen das eigene Mobilfunknetz Versorgungslücken aufweist und damit sonstige Telefonverbindungen nicht möglich sind. Damit wird ein möglicher Nachteil des künftig nicht mehr möglichen Notrufs ohne Sim-Karte ausgeglichen.

26.02.2009

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