Preise noch immer undurchsichtig
Bei Flugbuchungen im Internet sollten die Reisenden nach Angaben der Verbraucherschützer weiter auf versteckte Kosten achten.
Viele Fluggesellschaften hätten die neuen EU-Vorschriften für unzulässige Lockangebote bei Reisen noch nicht umgesetzt, warnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Demnach dürfen Fluglinien seit November 2008 nicht mehr mit Ein-Euro-Schnäppchen werben, wenn sich die Tickets bei der Buchung aufgrund von Zuschlägen als deutlich teurer entpuppen. Was die Reise kostet, muss auf einen Blick klar sein. Der Endpreis müsse alle Kosten wie Steuern und Gebühren enthalten. Auch sei auf Gebühren für die Zahlung per Kreditkarte zu Beginn des Buchungsvorganges hinzuweisen. Außerdem sei es unzulässig, dass bei der Ticketbuchung der Abschluss einer Reiseversicherung voreingestellt ist. Mit mehreren Abmahungen wolen die Verbraucherschützer Druck auf die Fluggesellschaften ausüben, ihre Preisgestaltung schnell dem neuen Rechtsrahmen anzupassen. Tuifly habe seine Seiten inzwischen geändert, Condor wolle dies bis Ende Januar tun, Easy Jet bis Ende März. Germanwings habe nur einige Voreinstellungen geändert. Gegen Intersky Luftfahrt, Ryanair, eDreams und Air Malta liefen die Mahnverfahren noch. Reagierten diese Unternehmen nicht, drohe ihnen wie Air Berlin eine Klage der Verbraucherschützer.
26.01.2009

