Telefonieren auf Seitenstreifen verboten
Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen Verkehrsteilnehmer, urteilte jetzt ein Gericht.
(ddp) - Auf einem Parkplatz wäre dies aber anders zu beurteilen, erläuterte der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (AZ: IV 2 Ss).
In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor gehalten. Dann telefonierte er mit seinem Handy. Vom Amtsgericht wurde er - neben dem fälligen Punkt - zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Dagegen setzte er sich zu Wehr.
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Autofahrer sei die Benutzung eines Handys untersagt, wenn er es dafür in die Hand nehmen müsse. Dies gelte nicht, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Hier habe er jedoch bei laufendem Motor telefoniert. Auch habe er weiterhin am fließenden Verkehr teilgenommen, da der Seitenstreifen Fahrbahn im Rechtssinne sei. Das Telefonieren sei somit genauso zu bewerten wie an einer roten Ampel. Mehr noch: Da er auf dem Seitenstreifen nur zum Telefonieren angehalten habe, habe er überdies auch wegen verbotswidrigen Haltens an einer Kraftstraße ordnungswidrig gehandelt.
29.01.2009

