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Gewerkschaft

Verdi darf an Firmen-E-Mail schreiben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Gewerkschaften die Arbeit in den Betrieben erleichtert. Für Informationen an die Belegschaften dürfen die Arbeitnehmervertretungen die betrieblichen E-Mail-Adressen verwenden, urteilte das Gericht. Dies gehöre zur verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften. (Az: 1 AZR 515/08)

(AFP) - Im entschiedenen Streitfall wollte ein Unternehmen mehrere Standorte schließen. Die Gewerkschaft Verdi schickte an die dienstlichen E-Mail-Adressen sämtlicher 3.300 Mitarbeiter gleichlautende E-Mails, in denen sie ihren Standpunkt zu dem Standortkonzept des Unternehmens darlegte. Das Unternehmen verlangte von Verdi, solche Mails künftig zu unterlassen. Die Eigentums- und Unternehmerrechte des Arbeitgebers seien verletzt. Doch die müssen gegenüber den Rechten der Gewerkschaft zurückstehen, urteilte das BAG. Das gelte jedenfalls so lange, wie die Gewerkschafts-E-Mails nicht zu nennenswerten betrieblichen Störungen führen. Solche Störungen habe das Unternehmen aber nicht geltend gemacht.

21.01.2009

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