Warnung vor teuren Fallen
Viele Telekommunikationsunternehmen versuchen Verbraucherschützern zufolge, die Preisrückgänge für ihre Leistungen mit unlauteren Tricks zu kompensieren. So werde mit Flatrates und niedrigen Grundgebühren geworben. Die Kosten dafür würden jedoch an anderer Stelle wieder hereingeholt.
(ddp) - Das geschehe zum Beispiel bei den oft hohen Kosten für Telefonate vom Festnetz zum Handy, erläuterte die Telekommunikationsexpertin des Bundesverbands der Verbraucherschützer, Carola Elbrecht. Diese seien zum einen nicht von den Flatrates erfasst und zum anderen höher als Anrufe vom Handy in die Mobilfunknetze. Auch die Abfrage der Mailbox sei oft kostenpflichtig. Eine weitere Kostenfalle für den Anrufer sei in vielen Fällen der Service, mit dem der Angerufene automatisch per SMS informiert werde, wenn ihm ein Anruf entgangen sei.
Auch Sondernummern seien von den Flatrates nicht erfasst. Dagegen gebe es zwar keine juristische Handhabe. Nicht hinnehmbar sei aber, dass die eigenen Service-Hotlines vieler Anbieter häufig nur über eine solche kostenpflichtige Rufnummer erreichbar seien. "Es ist ein Unding, dass Kunden nur dafür zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihrem Vertragspartner mitteilen wollen, dass dieser seine Leistung nicht erbringt", sagte Elbrecht.
06.01.2009

